Die Krankensalbung

Jesus Christus hat Kranke geheilt und Sünden vergeben. Die Krankensalbung soll Menschen aufrichten und heilend stärken an Leib und Seele.
Sie ist sinnvoll bei schwerer Erkrankung, vor Operationen, bei grösseren Leiden unter Altersbeschwerden und bei nahendem Tod.

Die Mitfeier von Angehörigen ist ausdrücklich erwünscht.

Wissenswertes zur Krankensalbung

Körperlich oder seelisch kranke Getaufte dürfen selber die Krankensalbung für sich verlangen.
Sind Kranke dazu nicht mehr selber in der Lage, dürfen auch Angehörige oder Pflegepersonal die Krankensalbung verlangen.

Ja, die Krankensalbung ist altersunabhängig und kann wiederholt gespendet werden (auch in Verbindung mit der Krankenkommunion).

Die Krankensalbung ist dem Bischof und dem Priester vorbehalten, weil sie auch die Sündenvergebung umfasst.

Nach erfolgtem Tod wird die Krankensalbung nicht mehr gespendet. In diesem Fall sind andere Gebete sinnvoll (z.B. KG 736.3).
Selbstverständlich dürfen Sie auch dazu einen Seelsorger rufen.

Die eigentliche Krankensalbung erfolgt durch Handauflegung auf den Kopf mit stillem Gebet, gefolgt von der Salbung der Stirn und der beiden Handflächen mit Krankenöl.

Hier der Link auf die Website des Bistums.

Für Sie da

Pastoralraumleitung vakant

Leitung ad interim: Urs Corradini-Stadler, Schüpfheim

Dorf 51
6162 Entlebuch

Nick Ryan

Kaplan